Arbeitsrecht

Wirtschaftsrecht

wirtschaftsrechtIm Rahmen des Wirtschaftsrecht beraten wir kleine und mittelgroße Firmen, Einzelkaufleute und Handwerksbetriebe in den wesentlichen Fragen des Fachgebietes und setzen deren Rechte notfalls auch gerichtlich durch. Schon bei der Existenzgründung ist es von wesentlicher Bedeutung die passende Rechtsform für das Unternehmen zu finden, Verträge zu erarbeiten die eine klare Grundlage für die Zusammenarbeit mit Franchisegebern, Geschäftsführern, Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten enthalten. Selbstverständlich beraten wir Sie auch über das Handels- und Handelsvertreterrecht und bieten Hilfestellung bei Schwierigkeiten aus dem Bereich des Kauf-/Leasing- und Gewerbemietrechts. Aufgrund eindeutiger Regelungen wird das Potential möglicher Streitigkeiten gering gehalten, im Streitfall verfügen Sie über eine fundierte Grundlage für notwendig werdende Prozesse.

Gerne erarbeiten wir im Zuge des Wirtschaftsrechts mit Ihnen aber auch maßgeschneiderte Konzepte, die Ihre unternehmerische Situation berücksichtigen und zur Optimierung des bestehenden Potentials führen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Die Entwicklung von Werbe- und Marketingkonzepten zur Neukundenakquise, dieauch den hohen Anforderungen des Wettbewerbsrechts gerecht werden und Ihr Unternehmen vor den gefürchteten „Abmahnvereinen“ schützen. Aus diesem Grund ist die Beratung über die Zulässigkeit von Werbe- und Vertriebsmaßnahmen von besonderer Bedeutung. Dabei wagen wir uns mit Ihnen bis an die Grenzen des Zulässigen heran.
  • Wir kontrollieren auch Werbemaßnahmen, Geschäftpraktiken oder sonstige möglicherweise unlautere Handlungen von Konkurrenten. Zur Regelung des Wettbewerbs zwischen Unternehmen und zur schnellen Erlangung von Rechtsschutz mittels Einstweiliger Verfügungen hat sich das UWG tagtäglich als überaus effizientes Werkzeug bewährt. Strafen von bis zu 100.000€ pro Tag lassen keinen Mitbewerber kalt. Ob es vorerst bei einer Abmahnung mit einer strafbewehrten Verpflichtungserklärung bleiben oder umgehend Klagemit Antrag auf Einstweilige Verfügung erhoben werden soll, entscheiden allein Sie.
  • Die fundierte Prüfung und gegebenenfalls Neuentwicklung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Ein professionelles ziel- und kostenorientiertes Forderungsmanagement. Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten eines Inkassobüros regelmäßig nicht vom Schuldner erstattet erhalten, die bei dem von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt entstehenden Kosten aber durchaus.

 

Zu Ihrem besonderen Komfort können Besprechungen auch in Ihren Räumlichkeiten stattfinden. So können auf Wunsch Mitarbeiter ohne zusätzlichen Aufwand unmittelbar mit einbezogen werden.

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