Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Unabdingbare Voraussetzung für ein jedes Arbeitsverhältnis ist das zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestehende Vertrauen. Nicht umsonst wird regelmäßig eine bis zu 6-monatige Probezeit vereinbart. Kommt es zur Einstellung, sollten klare Regelungen bestehen, die späteren Streit vermeiden oder, wenn es zum Gerichtsverfahren kommt, nichts dem Zufall überlassen.

Eine intensive Beratung ist erforderlich. So stellt sich häufig erst im Kündigungsschutzverfahren heraus, dass Personen, die über einen langen Zeitraum als so genannter freier Mitarbeiter oder Handelsvertreter geführt wurden, tatsächlich Arbeitnehmer waren, was zu ganz erheblichen sozial- und steuerrechtlichen Problemen und teilweise existenzgefährdende Nachforderungen der Sozialversicherung bzw. des Finanzamtes führt. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind davon betroffen, Stichwort: Scheinselbständigkeit.

 

Schon vor der Begründung des Beschäftigungsverhältnisses ergeben sich vielfältige Rechtsprobleme:

  • Kann ein Arbeitsverhältnis befristet abgeschlossen werden? Gibt es eine Befristungshöchstdauer? Wie häufig kann ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden?
  • Welche Fragen dürfen im Rahmen des Einstellungsgespräches gestellt werden? Darf der Arbeitnehmer bei der Beantwortung lügen?
  • Welche Konsequenzen hat es, wenn der Arbeitnehmer zwar den Arbeitsvertrag unterzeichnet, später aber die Arbeit nicht antritt?
  • Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber/Arbeitnehmer, insbesondere im Hinblick auf Arbeitszeit, Lohn/Gehalt, Lohn, Lohnfortzahlung, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Zulagen?
  • Wer haftet bei Arbeitsunfällen?
  • Was ist bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu beachten?

Hier geht es insbesondere um Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Kündigungsschutz, Abfindung, Freistellung, Urlaubsabgeltung, Zeugnis, Arbeitspapiere und vieles mehr.

 

ArbeitsverhältnisWie gut die arbeitsvertraglichen Regelungen sind, zeigt sich regelmäßig bei der Beendigung des Arbeitsverhältnis. Hier entstehen naturgemäß die meisten Streitigkeiten, was sich aus der ständig steigenden Arbeitsbelastung der Arbeitsgerichte entnehmen lässt. Hier gilt es, möglichst durch klare vertragliche Regelungen, die steuer- und sozialrechtlichen Problemstellungen zu berücksichtigen, und zu einer kurzfristigen Aufhebung des Vertragsverhältnisses zu kommen, so dass beide Seiten sich wieder ihren eigentlichen Aufgaben widmen können.

Sowohl während als auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind tarifrechtliche Rahmenbedingungen, wie sie durch verschiedene Gesetze (Mitbestimmungsgesetz, Betriebsver- fassungsgesetz, usw.) und Tarifverträge vorgegeben sind, zu beachten.

Leider gibt es häufig nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nachvertragliche Streitigkeiten, beispielsweise wegen eines bestehenden Wettbewerbsverbotes oder der Verletzung von Geheimhaltungspflichten. Auch diese Problemstellungen werden von uns gelöst.

Weitere Erläuterungen zu häufigen Fragestellungen finden Sie hier.

 

Zu Ihrem besonderen Komfort können Besprechungen auch in Ihren Räumlichkeiten stattfinden. So können auf Wunsch Mitarbeiter ohne zusätzlichen Aufwand unmittelbar mit einbezogen werden.

Definitionen

Mit der Abmahnung fordert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer grundsätzlich auf, zukünftig ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen und er droht ihm gleichzeitig an bei Wiederholung eines ähnlichen Verhaltens das Arbeitsverhältnis verhaltensbedingt zu kündigen. Der Arbeitnehmer hat verschiedene Möglichkeiten auf eine solche Abmahnung, die stets schriftlich sein muß, zu reagieren. Ob eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte angezeigt ist, oder aber lediglich die Abgabe einer Gegendarstellung bzw. eine Reaktion ganz unterlassen werden soll, ist im Einzelfall zu entscheiden und bedarf einer ausführlichen Beratung durch den fachkundigen Rechtsanwalt. Grundsätzlich sollte ein Arbeitnehmer nicht unterschreiben und keinerlei Erklärungen gegenüber dem Arbeitgeber abgeben, wenn er eine Abmahnung erhält

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