Arbeitsrecht

Insolvenzwesen

In den vergangenen Jahren haben die Unternehmensinsolvenzen eine geradezu dramatische Entwicklung genommen. Auch viele Privatpersonen sind von der Überschuldung bedroht. Von dieser Entwicklung besonders betroffen sind kleine und mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe und Selbständige. Diese verfügen regelmäßig nicht über eine eigene Rechtsabteilung und stehen dann, wenn insolvenz-rechtliche Probleme anstehen, vor kaum lösbaren Fragestellungen.

InsolvenzTatsächlich ist es unerlässlich, sich mit dem Insolvenzrecht zu beschäftigen, um einerseits rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um entweder die Insolvenz noch in letzter Minute abzuwenden, oder aber rechtzeitig das operative Geschäft der insolvenz-bedrohten Unternehmung zu übernehmen und so die wirtschaftliche Zukunft für den Inhaber und seine Angestellten zu sichern.

Den meisten Gläubigern ist bewusst, dass Insolvenzverfahren regelmäßig damit enden, dass nach Abzug der Verfahrenskosten ihre Forderungen kaum noch mit einer nennenswerten Quote beziehungsweise überhaupt nicht bedient werden. Aufgrund dieser Ausgangsposition kann erfahrungsgemäß mit den Gläubigern ein Schuldenmoratorium ausgehandelt werden, das den Fortbestand des Unternehmens ermöglicht. Entscheidend ist aber stets, die frühzeitige, umfassende und fachkundige Beratung, um mögliche Handlungsoptionen rechtzeitig wahrzunehmen.

Lässt sich die Insolvenz nicht mehr abwenden, gibt es aber immer noch verschiedene Möglichkeiten, die negativen Folgen der Insolvenz zu minimieren. Da stets auch strafrechtliche Konsequenzen drohen, ist ein rechtzeitiges und entschlossenes Vorgehen erforderlich. Die Geschäftsführung ist regelmäßig nicht nur von strafrechtlichen Konsequenzen, sondern auch von der so genannten Durchgriffshaftung bedroht.

Sollten Sie oder Ihr Unternehmen nicht von Insolvenz betroffen sein, sondern eigene Forderungen gegen ein solches Unternehmen haben, sollten Sie sich ebenfalls mit mir rechtzeitig in Verbindung setzen, damit Ihnen gegebenenfalls zustehende Sicherungsrechte form- und fristgerecht umfassend durchgesetzt werden.

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