Arbeitsrecht

Vertragsrecht

Häufig tauchen Rechtsfragen rund um den Vertrag im Zusammenhang mit den einzelnen Schuldverhältnissen auf, insbesondere bei:

vertrag abschluss

  • Verträgen über den Kauf
  • Der Privatkunde, eingeschränkt aber auch der Geschäftskunde wird vor überraschenden Klauseln im „Kleingedruckten“ geschützt, außerdem vor unüberlegten Abschlüssen eines Vertrag an der Haustür.
  • Miete/Pacht von beweglichen Sachen und Grundstücken
  • Darlehens- oder Maklerverträgen

Hierzu zählen auch Streitigkeiten aus Dienst- oder Werkverträgen, wenn beispielsweise Ärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Steuer- oder Unternehmensberater, Architekten und sonstige Dienstleister nach Auffassung des Mandanten unberechtigte Vergütungen fordern oder aber ihre Leistungen nicht ordnungsgemäß erbracht haben.   

Schwierigkeiten ergeben sich insbesondere, wenn der geschlossene Vertrag sich später als unwirksam herausstellt, z.B. weil eine Vertragspartei nicht geschäftsfähig war oder aber ein Vertragspartner den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten hat. Was geschieht, wenn z.B. der Kaufgegenstand bereits weiterverkauft wurde?

Inkasso

Forderungsausfälle bringen immer mehr Unternehmen und auch Privatleute in Schwierigkeiten. Die Zahl ist alarmierend und wächst weiter an. Dies ist nicht nur auf eine sich verschlechternde Zahlungsmoral zurückzuführen, sondern auch darauf, dass viele Unternehmen und Privatleute eine nur unzureichende Liquiditätsplanung betreiben. Um nicht selbst zum Schuldner zu werden, sind Sie darauf angewiesen, ständig Ihre Liquidität zu sichern. Ein professionelles Inkassomanagement ist unabdingbar.

Vertrag InkassoSicherlich leisten viele Inkassounternehmen professionelle und qualifizierte Arbeit, ihr Leistungsspektrum endet aber dann, wenn eine gerichtliche Durchsetzung der Forderung notwendig wird. Dann bietet Ihnen das Inkassounternehmen zwar regelmäßig eine Anwaltskanzlei als Kooperationspartner an, den Sie gesondert beauftragen können, doch erhalten Sie in aller Regel die zuvor beim Inkassounternehmen entstandenen Gebühren vom Schuldner oft selbst dann nicht erstattet, wenn Sie mit ihrer eigentliche Klage gegen den Schuldner gewinnen.

Anders verhält es sich, wenn Sie bei Zahlungsverzug Ihres Schuldners unmittelbar uns beauftragen. Weigert sich dann der Schuldner, die Anwaltskosten zu zahlen, werden Ihnen diese regelmäßig unproblematisch durch das Gericht zugesprochen. Anders als bei den meisten Inkassounternehmen laufen Sie also nicht Gefahr, diese Kosten nicht tituliert zu bekommen.

Und einen weiteren Vorteil sollten Sie nicht unterschätzen. Schuldner erhalten häufig von Inkassounternehmen Zahlungsaufforderungen, in denen auch mit der Einschaltung des Rechtsanwalts gedroht wird. Die Inkassounternehmen wissen also aus ihrer langjährigen Erfahrung, dass der Schuldner den anwaltlichen Forderungseinzug fürchtet. Warum sollten Sie dann den Umweg über das Inkassounternehmen suchen, dessen Kosten regelmäßig noch nicht einmal erstattet werden?!

 

Unsere Vorteile gegenüber vielen Inkassounternehmen:

  • Sie zahlen keine Jahresgebühr und keinen Mitgliedsbeitrag und auch keine Fallpauschale. Es gibt keine Bindung an den Vertrag mit langen Laufzeiten. Die Vertragsbindung beschränkt sich jeweils auf das erteilte Einzelmandat.
  • Die vorgerichtlichen Anwaltskosten werden dem Schuldner auferlegt.
  • Anwaltliches Mahnschreiben wird vom Schuldner regelmäßig bevorzugt bearbeitet.
  • Ein fester persönlicher Ansprechpartner hält Sie stets in vollem Umfang informiert.
  • Egal ob Ihre Forderungen durch uns tituliert werden oder aber Sie bereits über titulierte Forderungen verfügen, wir übernehmen gerne auch die Langzeitüberwachung.

 

Verfahrensablauf:

1. Vorgerichtliches Mahnverfahren

Sobald Sie uns die relevanten Schuldnerdaten überlassen haben, führen wir eine Schlüssigkeitsprüfung anhand Ihrer Informationen durch. Kommen wir zu der Feststellung, dass der Schuldner sich in Verzug befindet, was regelmäßig der Fall sein dürfte, fordern wir diesen mit einer Frist von 7 Tagen zur Zahlung auf und drohen bei fruchtlosem Fristablauf gerichtliche Schritte an. Wir halten nichts davon, 2, 3 oder gar 4 Mahnungen zu verschicken, wie es von vielen Inkassounternehmen gehandhabt wird. Auf ausdrücklichen Wunsch Ihrerseits können selbstverständlich mehrere Mahnstufen berücksichtigt werden. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass die Schuldner sich dann auf weitere Verzögerungen einrichten.

2. Gerichtliche Rechtsverfolgung

Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht gehen wir sofort in das gerichtliche Mahnverfahren über. Kann im gerichtlichen Mahnverfahren ein Vollstreckungsbescheid nicht erlangt werden, weil der Schuldner die Forderung ganz oder teilweise bestreitet, folgt unmittelbar nach Rücksprache mit Ihnen das ordentliche Gerichtsverfahren. Während des gesamten Verfahrensablaufs werden Sie stets zeitnah über alle Vorgänge transparent und aktuell  informiert.

 

Service:

Stellen wir bei Prüfung der uns übergebenen Unterlagen Fehler in Ihrem innerbetrieblichen Forderungsmanagement fest, weisen wir nicht nur auf solche hin, sondern erarbeiten auf Wunsch zusammen mit Ihnen beziehungsweise den in Ihrem Haus zuständigen Mitarbeitern gerne auch das innerbetriebliche Forderungsmanagement, dass auf die jeweiligen Besonderheiten Ihres Unternehmens und die Geschäftsbeziehungen zu Ihren Kunden Rücksicht nimmt.

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