Pferderecht

Seit Gründung meiner Kanzlei im Jahre 1988 und während des vorhergegangenen juristischen Studiums habe ich mich intensiv mit allen Fragen rund um das Pferderecht befasst, also schon lange bevor aufgrund der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 die Anwaltschaft ihr wirtschaftlich begründetes Interesse an diesem Rechtsbereich entdeckte.

Von besonderer Bedeutung sind aufgrund der Schuldrechtsreform insbesondere die Fragen der Gewährleistung beim Pferdekauf mit ihren sehr weit gefächerten Problemstellungen. Auch geht es um die Haftung von Tierhaltern und Tierhütern, Reitern, Tierärzten, SchmiedenReitlehrern, Bereitern und Reitervereinen. Durch regelmäßige Fortbildungen auf dem Gebiet der Hippologie und Pferdemedizin und intensive Kontakte zu veterinärmedizinischen Kapazitäten ist eine effektive Bearbeitung auch bei fachübergreifenden Problemstellungen gewährleistet.

 

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Neben diesem besonderen Tätigkeitsschwerpunkt bin ich auch auf anderen zivilrechtlichen Fachgebieten tätig und gerne bereit, Ihre Interessen auch insoweit zu vertreten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf den sonstigen Unterseiten dieser Internetpräsenz.

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