Versicherungsrecht

Erhalten Sie die Leistung der Versicherung für ein gegen Tod oder Nottötung versichertes Pferd, wenn Sie dieses nach einem Sehnenriss notschlachten lassen, weil es wegen einer unheilbaren Hufrollenentzündung nicht mehr geritten werden kann? In der Regel nicht. Gilt dies auch dann, wenn die Schlachtung aus Tierschutzgesichtspunkten angezeigt gewesen wäre?

Wussten Sie, daß Sie als Mitglied eines Reitervereins in erheblichem Umfang versichert sind (Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Vertrauensschadensversicherung und Rechtsschutzversicherung)? Die Vertrauensschadensversicherung schützt allerdings lediglich die Vereine gegen Vermögensschäden. Die Rechtsschutzversicherung die Vereine und ihre gesetzlichen Vertreter bzw. Vereinsmitglieder für solche Tätigkeiten, die dem Vereinszweck dienen.

versicherung

Wie sieht es bei der Ausübung Ihres Sports außerhalb satzungsgemäßer Veranstaltungen des Vereins mit der Versicherung aus? Das hängt davon ab, ob Ihr Kreisverband eine sogenannte Zusatzversicherung abgeschlossen hat, wie sie schon für die Kreisreiterverbände Borken, Coesfeld, Gütersloh, Lippstadt, Recklinghausen, Sauerland, Soest, Unna-Hamm, Ennepe-Ruhr- Hagen und Steinfurt bestehen soll. Ob Ihr Verein sich der zusätzlichen Versicherung angeschlossen hat, erfahren Sie dort.

Wussten Sie, daß Ihre Reitausrüstung bei Abhandenkommen regelmäßig nicht über die Hausratversicherung versichert ist? Dennoch können Sie in Einzelfällen Ihre Versicherung in Anspruch nehmen.

Pferderecht

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