Arbeitsrecht
Beratung
Der Anwalt ist der berufene Berater auf allen Rechtsgebieten. So sieht es der Gesetzgeber. Jedes Jahr ändert, ergänzt oder beschließt der Gesetzgeber tausende von Paragraphen. Daher ist für eine professionelle Beratung und Vertretung vor Gericht eine entsprechende Spezialisierung des Anwalts notwendig.
PDF-Dokumente zum Download
Nutzen Sie diese PDF-Dokumente für eine zügigere Möglichkeit der Beratung, indem Sie sie vorab herunterladen und ausfüllen.
Um eine kompetente und umfassende Hilfestellung zu garantieren, zählen wir auf moderne Kommunikation:
Moderne Kanzleiführung zeichnet sich durch jederzeit schnellen und reibungslosen Informationsaustausch aus. Dies garantiert eine Kanzleiausstattung nach neusten Erkenntnissen der Kanzleiführung und Kommunikationstechnik. Über unsere Online-Verbindungen können wir zeit- und kostensparend unserem Mandanten wichtige Nebendienstleistungen bieten, wie etwa die Beschaffung von Register- und Wirtschaftsauskünften im In- und Ausland.
Problemstellungen mit Auslandsbezug setzen Sprachkompetenz voraus. Insoweit bestehen Kooperationen mit internationalen Übersetzungsbüros.
Kosten
Dienstleistungen kosten Geld. Die Kosten und Risiken für den Mandanten möglichst geringzu halten und dennoch umfassende Leistung zu erbringen ist unser Ziel.
Das ist der Weg:
- Intensive Beratung, um Fehler zu vermeiden, die später selbst in teuren Prozessverfahren nicht mehr korrigiert werden können.
- Befriedung durch außergerichtliche Streitbeilegung.
Das Prozessverfahren ist häufig die schlechteste Alternative, um bestehende Streitigkeitenzu beenden. Es ist äußerst kostspielig, da zeitaufwendig; der Verfahrensausgang ist nurselten eindeutig vorhersehbar. Der wohl größte Nachteil liegt darin, dass bis dahin guteGeschäfts- bzw. persönliche Beziehungen zum Gegner unwiederbringlich zerstört werdenund dadurch regelmäßig ein wirtschaftlicher und persönlicher Verlust entsteht.
- Sollte nach Abwägung aller rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichenUmstände die Durchsetzung der Mandanteninteressen nur im Prozesswege möglich erscheinen, führen wir mit dem Mandanten eine Kosten/Nutzen-Abwägung durch, um sodann eine effiziente Prozessstrategie abzusprechen. Dass wir schon in der ersten Instanz den aktuellen Bedingungen für das Berufungs- und Revisionsverfahren Rechnung tragen, versteht sich von selbst.
Sind Sie auf Grund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage, die Kosten selberzu tragen, haben Sie vielleicht einen Anspruch auf Beratungs-/Prozesskostenhilfe.
Das erste telefonische Vorgespräch für Sie ist bei uns grundsätzlich unverbindlich und kostenlos!
Treten Sie mit mir in Kontakt
Für ein erstes – natürlich unverbindliches und kostenloses – Vorgespräch stehe ich telefonisch oder persönlich jederzeit zur Verfügung. Gerne können Sie auch über unser Kontaktformular mit mir in Verbindung treten.